11 O 457/06•Landgericht Düsseldorf, 2009-03-31, 11 O 457/06
Landgericht Düsseldorf, 2009-03-31, 11 O 457/06
11 O 457/06Kantonsgericht31.03.2009
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Düsseldorf — 11 O 457/06 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2009-03-31
Aktenzeichen: 11 O 457/06
ECLI: ECLI:DE:LGD:2009:0331.11O457.06.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 11. Zivilkammer
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin zu 1) 78.960,27 Euro zuzüglich Zinsen in Höhe von 7,5% aus 72.832,27 Euro vom 01.06.2003 bis zum 08.01.2006, Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus 73.972,27 Euro seit dem 09.01.2006 und Zinsen von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus 4.988,-- Euro seit dem 31.07.2006 zu zahlen.
Die Beklagte wird weiterhin verurteilt, an die Klägerin zu 1) 3.247,80 Euro zuzüglich Zinsen in Höhe von 7,5% seit dem 01.06.2003 bis zum 11.02.2007 und Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 12.02.2007 zu zahlen.
Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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