4a O 43/09•Landgericht Düsseldorf, 2009-03-26, 4a O 43/09
Landgericht Düsseldorf, 2009-03-26, 4a O 43/09
4a O 43/09Kantonsgericht26.03.2009
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Düsseldorf — 4a O 43/09 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2009-03-26
Aktenzeichen: 4a O 43/09
ECLI: ECLI:DE:LGD:2009:0326.4A.O43.09.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. Zivilkammer
Tenor
Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung vom 09.03.2009 wird zurückgewiesen.
Die Kosten des einstweiligen Verfügungsverfahrens werden der An-tragstellerin auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Antragstellerin darf die Zwangsvollstreckung der Antragsgegner durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Antragsgegner vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leisten. Die Sicherheit kann auch durch eine unwiderrufliche, unbedingte, unbefristete und selbstschuldnerische Bürgschaft einer in der Europäischen Union als Zoll- oder Steuerbürgin anerkannten Bank oder Sparkasse erbracht werden.
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