7 Qs 34/08•Landgericht Düsseldorf, 2009-03-23, 7 Qs 34/08
Landgericht Düsseldorf, 2009-03-23, 7 Qs 34/08
7 Qs 34/08Kantonsgericht23.03.2009
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Düsseldorf — 7 Qs 34/08 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2009-03-23
Aktenzeichen: 7 Qs 34/08
ECLI: ECLI:DE:LGD:2009:0323.7QS34.08.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 7. Strafkammer - Jugendkammer -
Tenor
Die sofortige Beschwerde wird verworfen.
Hinsichtlich der Kosten des Beschwerdeverfahrens wird von einer Kosten-auferlegung abgesehen, jedoch trägt der Beschwerdeführer die ihm insoweit entstandenen notwendigen Auslagen selbst.
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