Landgericht Düsseldorf, 2009-03-23, 7 Qs 34/08

7 Qs 34/08Kantonsgericht23.03.2009

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Düsseldorf — 7 Qs 34/08 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2009-03-23

Aktenzeichen: 7 Qs 34/08

ECLI: ECLI:DE:LGD:2009:0323.7QS34.08.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 7. Strafkammer - Jugendkammer -

Tenor

Die sofortige Beschwerde wird verworfen.

Hinsichtlich der Kosten des Beschwerdeverfahrens wird von einer Kosten-auferlegung abgesehen, jedoch trägt der Beschwerdeführer die ihm insoweit entstandenen notwendigen Auslagen selbst.

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