4b O 139/08•Landgericht Düsseldorf, 2009-03-19, 4b O 139/08
Landgericht Düsseldorf, 2009-03-19, 4b O 139/08
4b O 139/08Kantonsgericht19.03.2009
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Düsseldorf — 4b O 139/08 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2009-03-19
Aktenzeichen: 4b O 139/08
ECLI: ECLI:DE:LGD:2009:0319.4B.O139.08.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4b Zivilkammer
Tenor
I.
Die einstweilige Verfügung der Kammer vom 30.05.2008 bleibt aufrecht erhalten.
II.
Die weiteren Kosten des Verfahrens werden der Verfügungsbeklagten auferlegt.
III.
Der Streitwert wird auf 250.000 € festgesetzt.
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