Landgericht Düsseldorf, 2009-03-18, 12 O 5/09

12 O 5/09Kantonsgericht18.03.2009

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Düsseldorf — 12 O 5/09 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2009-03-18

Aktenzeichen: 12 O 5/09

ECLI: ECLI:DE:LGD:2009:0318.12O5.09.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 12. Zivilkammer

Tenor

Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung vom 08.01.2009 wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens trägt die Antragstellerin.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Antragstellerin wird nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung unter Hinterlegung in Höhe von 120 % des aufgrund des Urteils vorläufig vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Antragsgegnerin Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

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