12 O 5/09•Landgericht Düsseldorf, 2009-03-18, 12 O 5/09
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Düsseldorf — 12 O 5/09 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2009-03-18
Aktenzeichen: 12 O 5/09
ECLI: ECLI:DE:LGD:2009:0318.12O5.09.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 12. Zivilkammer
Tenor
Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung vom 08.01.2009 wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens trägt die Antragstellerin.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Antragstellerin wird nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung unter Hinterlegung in Höhe von 120 % des aufgrund des Urteils vorläufig vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Antragsgegnerin Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
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