Landgericht Düsseldorf, 2009-03-17, 4a O 121/08

4a O 121/08Kantonsgericht17.03.2009

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Düsseldorf — 4a O 121/08 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2009-03-17

Aktenzeichen: 4a O 121/08

ECLI: ECLI:DE:LGD:2009:0317.4A.O121.08.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4a Zivilkammer

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages. Die Sicherheit kann auch durch eine unwiderrufliche, unbedingte, unbefristete und selbstschuldnerische Bürgschaft einer in der Europäischen Union als Zoll- oder Steuerbürgin anerkannten Bank oder Sparkasse erbracht werden.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.