4a O 120/08•Landgericht Düsseldorf, 2009-03-17, 4a O 120/08
Landgericht Düsseldorf, 2009-03-17, 4a O 120/08
4a O 120/08Kantonsgericht17.03.2009
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Düsseldorf — 4a O 120/08 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2009-03-17
Aktenzeichen: 4a O 120/08
ECLI: ECLI:DE:LGD:2009:0317.4A.O120.08.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4a Zivilkammer
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages. Die Sicherheit kann auch durch eine unwiderrufliche, unbedingte, unbefristete und selbstschuldnerische Bürgschaft einer in der Europäischen Union als Zoll- oder Steuerbürgin anerkannten Bank oder Sparkasse erbracht werden.
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