Landgericht Düsseldorf, 2009-03-05, 4b O 143/08

4b O 143/08Kantonsgericht05.03.2009

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Düsseldorf — 4b O 143/08 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2009-03-05

Aktenzeichen: 4b O 143/08

ECLI: ECLI:DE:LGD:2009:0305.4B.O143.08.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4b Zivilkammer

Tenor

I.

Die Klage wird abgewiesen.

II.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerinnen als Gesamt-schuldnerinnen.

III.

Das Urteil ist für die Beklagten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig voll-streckbar.

IV.

Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 333.333 € festgesetzt.

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