Landgericht Düsseldorf, 2008-11-04, 39 O 76/07

39 O 76/07Kantonsgericht04.11.2008

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Düsseldorf — 39 O 76/07 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2008-11-04

Aktenzeichen: 39 O 76/07

ECLI: ECLI:DE:LGD:2008:1104.39O76.07.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 9. Kammer für Handelssachen

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 24.278,24 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 02.11.2005 zu zahlen. Wegen der weitergehenden Zinsen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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