14d O 130/07•Landgericht Düsseldorf, 2008-11-03, 14d O 130/07
Landgericht Düsseldorf, 2008-11-03, 14d O 130/07
14d O 130/07Kantonsgericht03.11.2008
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Düsseldorf — 14d O 130/07 — Schlussurteil
Entscheidungsdatum: 2008-11-03
Aktenzeichen: 14d O 130/07
ECLI: ECLI:DE:LGD:2008:1103.14D.O130.07.00
Dokumenttyp: Schlussurteil
Spruchkörper: 14d Zivilkammer
Tenor
Der Beklagte zu 1) wird verurteilt, dem Kläger den mit Vertrag vom 2.5.2007, beurkundet durch den Notar Dr. T, Solinger T-Str., ####1 M2, Urkunden-Nr. 618/07, übertragenen Geschäftsanteil in Höhe von EUR 6.250,00 an der Q GmbH mit Sitz in M2 (AG E HRB ####2) Y um Y gegen Rückzahlung des Betrages von EUR 6.250,00 zurückzuübertragen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die außergerichtlichen Kosten des Klägers sowie die Gerichtskosten tragen der Kläger zu 45 %, der Beklagte zu 1) zu 30 % und die Beklagte zu 2) zu 25 %. Die außergerichtlichen Kosten der Beklagten zu 2) trägt der Kläger zu 60 %. Im Übrigen findet eine Kostenerstattung nicht statt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für den Kläger gegen Sicherheitsleistung in Höhe von EUR 8.000,00. Der Kläger darf die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leisten.
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