Landgericht Düsseldorf, 2008-10-30, 4b O 259/07

4b O 259/07Kantonsgericht30.10.2008

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Düsseldorf — 4b O 259/07 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2008-10-30

Aktenzeichen: 4b O 259/07

ECLI: ECLI:DE:LGD:2008:1030.4B.O259.07.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4b Zivilkammer

Tenor

I.

Die Klage wird abgewiesen.

II.

Die Kosten des Rechtsstreits werden der Klägerin auferlegt.

III.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstre-ckenden Betrages.

IV.

Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 400.000,-- € festge-setzt.

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