Landgericht Düsseldorf, 2008-10-30, 4a O 181/08

4a O 181/08Kantonsgericht30.10.2008

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Düsseldorf — 4a O 181/08 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2008-10-30

Aktenzeichen: 4a O 181/08

ECLI: ECLI:DE:LGD:2008:1030.4A.O181.08.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4a Zivilkammer

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

II. Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Kläger auferlegt.

III. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Zwangs-vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 Prozent des aus diesem Urteil zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 Prozent des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Sicherheitsleistung kann auch durch eine unwiderrufliche, unbedingte, unbefristete und selbstschuldnerische Bürgschaft einer in der Europäischen Union als Zoll- oder Steuerbürgin anerkannten Bank oder Sparkasse erbracht werden.

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