4a O 140/08•Landgericht Düsseldorf, 2008-10-30, 4a O 140/08
Landgericht Düsseldorf, 2008-10-30, 4a O 140/08
4a O 140/08Kantonsgericht30.10.2008
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Düsseldorf — 4a O 140/08 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2008-10-30
Aktenzeichen: 4a O 140/08
ECLI: ECLI:DE:LGD:2008:1030.4A.O140.08.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4a Zivilkammer
Tenor
I. Die Klage wird abgewiesen.
II. Die Kosten des Rechtsstreits werden der Klägerin auferlegt.
III. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des je-weils vollstreckbaren Betrages vorläufig vollstreckbar.
Die Sicherheitsleistung kann auch durch eine unwiderrufliche, unbedingte, unbefristete und selbstschuldnerische Bürgschaft einer in der Europäischen Union als Zoll- oder Steuerbürgin anerkannten Bank oder Sparkasse erbracht werden.
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