Landgericht Düsseldorf, 2008-10-30, 4a O 140/08

4a O 140/08Kantonsgericht30.10.2008

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Düsseldorf — 4a O 140/08 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2008-10-30

Aktenzeichen: 4a O 140/08

ECLI: ECLI:DE:LGD:2008:1030.4A.O140.08.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4a Zivilkammer

Tenor

I. Die Klage wird abgewiesen.

II. Die Kosten des Rechtsstreits werden der Klägerin auferlegt.

III. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des je-weils vollstreckbaren Betrages vorläufig vollstreckbar.

Die Sicherheitsleistung kann auch durch eine unwiderrufliche, unbedingte, unbefristete und selbstschuldnerische Bürgschaft einer in der Europäischen Union als Zoll- oder Steuerbürgin anerkannten Bank oder Sparkasse erbracht werden.

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