22 S 172/08•Landgericht Düsseldorf, 2008-10-24, 22 S 172/08
Landgericht Düsseldorf, 2008-10-24, 22 S 172/08
22 S 172/08Kantonsgericht24.10.2008
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Düsseldorf — 22 S 172/08 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2008-10-24
Aktenzeichen: 22 S 172/08
ECLI: ECLI:DE:LGD:2008:1024.22S172.08.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 22.Zivilkammer
Tenor
Auf die Berufung der Beklagten wird das am 10. April 2008 verkündete Urteil des Amtsgerichts Düsseldorf – 27 C 378/08 – teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Die Klage wird abgewiesen.
Auf die Widerklage wird die Klägerin verurteilt, an die Beklagte 402,82 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 27. Februar 2008 zu zahlen.
Im übrigen wird die Widerklage abgewiesen und die Berufung zurückgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Revision wird zugelassen.
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