Landgericht Düsseldorf, 2008-10-22, 12 O 278/06

12 O 278/06Kantonsgericht22.10.2008

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Düsseldorf — 12 O 278/06 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2008-10-22

Aktenzeichen: 12 O 278/06

ECLI: ECLI:DE:LGD:2008:1022.12O278.06.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 12. Zivilkammer

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 13.545,54 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus 13.040,38 € seit dem 13.09.2006 sowie aus weiteren 505,16 € seit dem 28.01.2008 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 20 % und die Beklag-te zu 80 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für die Klägerin jedoch nur gegen Si-cherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Be-trages. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch die Beklagte durch Si-cherheitsleistung in Höhe von 120 % des durch die Beklagte aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vorab Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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