Landgericht Düsseldorf, 2008-10-21, 4b O 203/08

4b O 203/08Kantonsgericht21.10.2008

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Düsseldorf — 4b O 203/08 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2008-10-21

Aktenzeichen: 4b O 203/08

ECLI: ECLI:DE:LGD:2008:1021.4B.O203.08.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4b Zivilkammer

Tenor

I. Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung vom 14. August 2008 wird zurückgewiesen.

II. Die Antragstellerin hat die Kosten des Verfügungsverfahrens zu tragen.

III. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des je-weils zu vollstreckenden Betrages.

IV. Der Streitwert wird auf € 250.000 festgesetzt .

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