Landgericht Düsseldorf, 2008-10-16, 4a O 119/07

4a O 119/07Kantonsgericht16.10.2008

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Düsseldorf — 4a O 119/07 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2008-10-16

Aktenzeichen: 4a O 119/07

ECLI: ECLI:DE:LGD:2008:1016.4A.O119.07.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4a. Zivilkammer

Tenor

I. Die Klage der Klägerin zu 1) wird abgewiesen.

II. Die Gerichtskosten des Verfahrens werden der Klägerin zu 1) zu 71 Prozent und der Klägerin zu 2) zu 29 Prozent auferlegt. Die außerge-richtlichen Kosten der Beklagten trägt die Klägerin zu 1).

III. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 Prozent des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

Die Sicherheitsleistung kann auch durch eine unwiderrufliche, unbe-dingte, unbefristete und selbstschuldnerische Bürgschaft einer in der Europäischen Union als Zoll- oder Steuerbürgin anerkannten Bank oder Sparkasse erbracht werden.

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