Landgericht Düsseldorf, 2008-10-07, 4a O 218/07

4a O 218/07Kantonsgericht07.10.2008

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Düsseldorf — 4a O 218/07 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2008-10-07

Aktenzeichen: 4a O 218/07

ECLI: ECLI:DE:LGD:2008:1007.4A.O218.07.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4a Zivilkammer

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Kläger jeweils zu einem Drittel.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages. Die Sicherheit kann auch durch eine unwiderrufliche, unbedingte, unbefristete und selbstschuldnerische Bürgschaft einer in der Europäischen Union als Zoll- oder Steuerbürgin anerkannten Bank oder Sparkasse erbracht werden.

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