Landgericht Düsseldorf, 2008-09-25, 25 T 624/08

25 T 624/08Kantonsgericht25.09.2008

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Düsseldorf — 25 T 624/08 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2008-09-25

Aktenzeichen: 25 T 624/08

ECLI: ECLI:DE:LGD:2008:0925.25T624.08.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 25. Zivilkammer

Tenor

Die sofortige Beschwerde wird auf Kosten der Gläubigerin zurückgewiesen.

Die Sache wird zur Entscheidung über den Hilfsantrag der Gläubigerin im

Schriftsatz vom 09.09.2008 an das Amtsgericht zurückgegeben.

Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.

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