25 T 624/08•Landgericht Düsseldorf, 2008-09-25, 25 T 624/08
Landgericht Düsseldorf, 2008-09-25, 25 T 624/08
25 T 624/08Kantonsgericht25.09.2008
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Düsseldorf — 25 T 624/08 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2008-09-25
Aktenzeichen: 25 T 624/08
ECLI: ECLI:DE:LGD:2008:0925.25T624.08.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 25. Zivilkammer
Tenor
Die sofortige Beschwerde wird auf Kosten der Gläubigerin zurückgewiesen.
Die Sache wird zur Entscheidung über den Hilfsantrag der Gläubigerin im
Schriftsatz vom 09.09.2008 an das Amtsgericht zurückgegeben.
Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
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