Landgericht Düsseldorf, 2008-09-12, 12 O 425/08

12 O 425/08Kantonsgericht12.09.2008

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Düsseldorf — 12 O 425/08 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2008-09-12

Aktenzeichen: 12 O 425/08

ECLI: ECLI:DE:LGD:2008:0912.12O425.08.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: Vors. Richterin am LG von Gregory, Richter am LG Dr. Wirtz, Richter Büter

Tenor

I.

Der X wird gestattet, der Antragstellerin Auskunft zu erteilen über Namen und Anschriften von Kunden (Bestandsdaten) unter Verwendung von IP-Adressen und Verbindungszeitpunkten (Verkehrsdaten), die auf der nachfolgend wiedergegebenen Anlage ASt 8 enthalten sind und die sich auf eine Verletzung von Rechten der Antragstellerin an Tonaufnahmen des Künstlers X beziehen:

II.

Der X wird gestattet, die Auskunft in elektronischer Form durch Komplettierung einer der X übermittelten Excel-Datei zu erteilen.

III.

Die Gerichtskosten trägt die Antragstellerin.

IV.

Mit diesem Beschluss soll der X seitens der Antragstellerin, eine Abschrift der Antragsschrift vom 2. September 2008 und ihrer Anlagen zugestellt werden.

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