Landgericht Düsseldorf, 2008-08-22, 15 O 60/07

15 O 60/07Kantonsgericht22.08.2008

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Düsseldorf — 15 O 60/07 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2008-08-22

Aktenzeichen: 15 O 60/07

ECLI: ECLI:DE:LGD:2008:0822.15O60.07.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 15. Zivilkammer

Tenor

Die Beklagten werden gesamtschuldnerisch verurteilt,

an die Klägerin 3.682,60 € nebst Zinsen in Höhe von

5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 29.05.2007

zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden der Klägerin zu 85 %

und den Beklagten als Gesamtschuldnern zu 15 % auferlegt,

mit Ausnahme der Kosten der Streithilfe; diese tragen die

Streithelferin zu 85 % und die Beklagten als Gesamtschuldner

zu 15 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für die Klägerin und die

Beklagten aber nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von

110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages. Die Beklagten

können die Zwangsvollstreckung seitens der Streithelferin durch

Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden

Betrages abwenden, sofern nicht die Streithelferin vor der

Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

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