15 O 60/07•Landgericht Düsseldorf, 2008-08-22, 15 O 60/07
Landgericht Düsseldorf, 2008-08-22, 15 O 60/07
15 O 60/07Kantonsgericht22.08.2008
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Düsseldorf — 15 O 60/07 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2008-08-22
Aktenzeichen: 15 O 60/07
ECLI: ECLI:DE:LGD:2008:0822.15O60.07.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 15. Zivilkammer
Tenor
Die Beklagten werden gesamtschuldnerisch verurteilt,
an die Klägerin 3.682,60 € nebst Zinsen in Höhe von
5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 29.05.2007
zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden der Klägerin zu 85 %
und den Beklagten als Gesamtschuldnern zu 15 % auferlegt,
mit Ausnahme der Kosten der Streithilfe; diese tragen die
Streithelferin zu 85 % und die Beklagten als Gesamtschuldner
zu 15 %.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für die Klägerin und die
Beklagten aber nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von
110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages. Die Beklagten
können die Zwangsvollstreckung seitens der Streithelferin durch
Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden
Betrages abwenden, sofern nicht die Streithelferin vor der
Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
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