Landgericht Düsseldorf, 2008-08-20, 23 S 345/07

23 S 345/07Kantonsgericht20.08.2008

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Düsseldorf — 23 S 345/07 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2008-08-20

Aktenzeichen: 23 S 345/07

ECLI: ECLI:DE:LGD:2008:0820.23S345.07.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 23. Zivilkammer

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Amtsgerichts Düsseldorf vom 07.11.2007 (Az. 35 C 14617/06) unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an die Klägerin 386,98 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus 353,05 € seit dem 13.08.2006 sowie aus weiteren 33,93 € seit dem 26.09.2006 zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 74%, die Beklagten als Gesamtschuldner zu 26%.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

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