9 O 129/08•Landgericht Düsseldorf, 2008-08-18, 9 O 129/08
Landgericht Düsseldorf, 2008-08-18, 9 O 129/08
9 O 129/08Kantonsgericht18.08.2008
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Düsseldorf — 9 O 129/08 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2008-08-18
Aktenzeichen: 9 O 129/08
ECLI: ECLI:DE:LGD:2008:0818.9O129.08.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 9. Zivilkammer
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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