Landgericht Düsseldorf, 2008-08-05, 4a O 255/07

4a O 255/07Kantonsgericht05.08.2008

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Düsseldorf — 4a O 255/07 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2008-08-05

Aktenzeichen: 4a O 255/07

ECLI: ECLI:DE:LGD:2008:0805.4A.O255.07.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4a Zivilkammer

Tenor

I. Der Beklagte wird verurteilt, an die Kläger 5.479,38 Euro nebst Zin-sen in Höhe von acht Prozentpunkten über dem jeweiligen Basis-zinssatz (jedoch nicht mehr als 10,75 %) seit dem 26. August 2005 aus 1.348,38 Euro, seit dem 22. November 2005 aus 649,60 Euro, seit dem 03. Dezember 2005 aus 3.243,36 Euro und seit dem 15. Januar 2006 aus 238,04 Euro zu zahlen.

II. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

III. Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Beklagten auferlegt.

IV. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des je-weils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

Die Sicherheitsleistung kann auch durch eine unwiderrufliche, unbedingte, unbefristete und selbstschuldnerische Bürgschaft einer in der Europäischen Union als Zoll- oder Steuerbürgin anerkannten Bank oder Sparkasse erbracht werden.

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