4 Qs 86/08•Landgericht Düsseldorf, 2008-07-31, 4 Qs 86/08
Landgericht Düsseldorf, 2008-07-31, 4 Qs 86/08
4 Qs 86/08Kantonsgericht31.07.2008
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Düsseldorf — 4 Qs 86/08 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2008-07-31
Aktenzeichen: 4 Qs 86/08
ECLI: ECLI:DE:LGD:2008:0731.4QS86.08.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 4. Strafkammer
Tenor
Die Beschwerde wird aus den zutreffenden Gründen der angefochtenen Entscheidung als unbegründet verworfen. Die Beschwerdebegründung rechtfertigt keine andere Entscheidung.
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