Landgericht Düsseldorf, 2008-07-31, 4 Qs 86/08

4 Qs 86/08Kantonsgericht31.07.2008

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Düsseldorf — 4 Qs 86/08 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2008-07-31

Aktenzeichen: 4 Qs 86/08

ECLI: ECLI:DE:LGD:2008:0731.4QS86.08.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 4. Strafkammer

Tenor

Die Beschwerde wird aus den zutreffenden Gründen der angefochtenen Entscheidung als unbegründet verworfen. Die Beschwerdebegründung rechtfertigt keine andere Entscheidung.

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