Landgericht Düsseldorf, 2008-07-31, 31 S 1/08

31 S 1/08Kantonsgericht31.07.2008

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Düsseldorf — 31 S 1/08 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2008-07-31

Aktenzeichen: 31 S 1/08

ECLI: ECLI:DE:LGD:2008:0731.31S1.08.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 1. Kammer für Handelssachen

Tenor

  1. Auf die Berufung der Beklagten wird das am 13.12.2007 verkündete Urteil des Amtsgerichts Neuss unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels teilweise abgeändert. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 685,44 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszins seit dem 31.1.2006 zu zahlen.

Die weitergehende Klage wird abgewiesen.

  1. Die Kosten des Rechtsstreits trage die Parteien je zur Hälfte.

  2. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

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