8 O 418/07•Landgericht Düsseldorf, 2008-07-29, 8 O 418/07
Landgericht Düsseldorf, 2008-07-29, 8 O 418/07
8 O 418/07Kantonsgericht29.07.2008
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Düsseldorf — 8 O 418/07 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2008-07-29
Aktenzeichen: 8 O 418/07
ECLI: ECLI:DE:LGD:2008:0729.8O418.07.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 8. Zivilkammer
Tenor
Auf die Widerklage wird die Klägerin verurteilt, an die Beklagte EUR 471,50 nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 07.04.2008 zu zahlen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch die Beklagte gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden.
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