Landgericht Düsseldorf, 2008-07-25, 25 T 512/08

25 T 512/08Kantonsgericht25.07.2008

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Düsseldorf — 25 T 512/08 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2008-07-25

Aktenzeichen: 25 T 512/08

ECLI: ECLI:DE:LGD:2008:0725.25T512.08.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 25. Zivilkammer

Tenor

Auf die Beschwerde der Gläubigerin wird der Beschluss des Amtsgerichts Düsseldorf vom 20. Juni 2008 insoweit aufgehoben, als der Antrag auf Festsetzung des Pfandfreibetrags gemäß § 850f Abs. 2 ZPO zurückgewiesen worden ist.

Die Festsetzung unter Berücksichtigung der Rechtsauffassung der Kammer wird der zuständigen Rechtspflegerin des Amtsgerichts Düsseldorf übertragen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt der Schuldner.

Der Beschwerdewert wird auf bis zu 600,00 € festgesetzt.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.