25 T 512/08•Landgericht Düsseldorf, 2008-07-25, 25 T 512/08
Landgericht Düsseldorf, 2008-07-25, 25 T 512/08
25 T 512/08Kantonsgericht25.07.2008
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Düsseldorf — 25 T 512/08 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2008-07-25
Aktenzeichen: 25 T 512/08
ECLI: ECLI:DE:LGD:2008:0725.25T512.08.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 25. Zivilkammer
Tenor
Auf die Beschwerde der Gläubigerin wird der Beschluss des Amtsgerichts Düsseldorf vom 20. Juni 2008 insoweit aufgehoben, als der Antrag auf Festsetzung des Pfandfreibetrags gemäß § 850f Abs. 2 ZPO zurückgewiesen worden ist.
Die Festsetzung unter Berücksichtigung der Rechtsauffassung der Kammer wird der zuständigen Rechtspflegerin des Amtsgerichts Düsseldorf übertragen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt der Schuldner.
Der Beschwerdewert wird auf bis zu 600,00 € festgesetzt.
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