Landgericht Düsseldorf, 2008-07-24, 8 O 123/07

8 O 123/07Kantonsgericht24.07.2008

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Düsseldorf — 8 O 123/07 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2008-07-24

Aktenzeichen: 8 O 123/07

ECLI: ECLI:DE:LGD:2008:0724.8O123.07.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 8. Zivilkammer

Tenor

Die Klagen der Kläger zu 1 bis 3 werden abgewiesen.

Auf die Widerklage wird

der Kläger zu 1 verurteilt, an die Beklagte 809,- € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 26.6.2008 zu zahlen;

der Kläger zu 2 verurteilt, an die Beklagte 1.049,- € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 26.6.2008 zu zahlen;

der Kläger zu 3 verurteilt, an die Beklagte 1.589,- € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 26.6.2008 zu zahlen.

Die Gerichtskosten und die außergerichtlichen Kosten der Beklagten werden dem Kläger zu 1 zu 14 %, dem Kläger zu 2 zu 26 % und dem Kläger zu 3 zu 60 % auferlegt. Im Übrigen findet eine Kostenerstattung nicht statt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages.

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