4a O 124/08•Landgericht Düsseldorf, 2008-07-24, 4a O 124/08
Landgericht Düsseldorf, 2008-07-24, 4a O 124/08
4a O 124/08Kantonsgericht24.07.2008
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Düsseldorf — 4a O 124/08 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2008-07-24
Aktenzeichen: 4a O 124/08
ECLI: ECLI:DE:LGD:2008:0724.4A.O124.08.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. Zivilkammer
Tenor
Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung vom 13.05.2008 wird zurückgewiesen.
Die Kosten des einstweiligen Verfügungsverfahrens werden der An-tragstellerin auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Antragstellerin darf die Zwangsvollstreckung der Antragsgegnerin durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Antragsgegnerin vor der Vollstreckung Si-cherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet. Die Sicherheit kann auch durch eine unwiderrufliche, unbedingte, unbefristete und selbstschuldnerische Bürgschaft einer in der Europäischen Union als Zoll- oder Steuerbürgin anerkannten Bank oder Sparkasse erbracht werden.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.