21 T 39/08•Landgericht Düsseldorf, 2008-07-24, 21 T 39/08
Landgericht Düsseldorf, 2008-07-24, 21 T 39/08
21 T 39/08Kantonsgericht24.07.2008
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Düsseldorf — 21 T 39/08 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2008-07-24
Aktenzeichen: 21 T 39/08
ECLI: ECLI:DE:LGD:2008:0724.21T39.08.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 21. Zivilkammer
Tenor
Auf die sofortige Beschwerde des Klägers wird der am 29. Februar 2008 verkündete Beschluss des Amtsgerichts Düsseldorf – 20 C 15476/07 – abgeändert.
Die Kosten des in der Hauptsache erledigten Rechtsstreits werden der Beklagten auferlegt.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt die Beklagte.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.