Landgericht Düsseldorf, 2008-07-24, 21 T 39/08

21 T 39/08Kantonsgericht24.07.2008

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Düsseldorf — 21 T 39/08 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2008-07-24

Aktenzeichen: 21 T 39/08

ECLI: ECLI:DE:LGD:2008:0724.21T39.08.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 21. Zivilkammer

Tenor

Auf die sofortige Beschwerde des Klägers wird der am 29. Februar 2008 verkündete Beschluss des Amtsgerichts Düsseldorf – 20 C 15476/07 – abgeändert.

Die Kosten des in der Hauptsache erledigten Rechtsstreits werden der Beklagten auferlegt.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt die Beklagte.

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