21 S 369/07•Landgericht Düsseldorf, 2008-07-24, 21 S 369/07
Landgericht Düsseldorf, 2008-07-24, 21 S 369/07
21 S 369/07Kantonsgericht24.07.2008
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Düsseldorf — 21 S 369/07 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2008-07-24
Aktenzeichen: 21 S 369/07
ECLI: ECLI:DE:LGD:2008:0724.21S369.07.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 21. Zivilkammer
Tenor
Die Berufung der Beklagten gegen das am 06. Juli 2007 verkündete Urteil des Amtsgerichts Düsseldorf – 30 C 432/06 – wird als unzulässig verworfen.
Die Kosten der Berufung werden den Beklagten als Gesamtschuldnern auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagten können die Vollsteckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
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