Landgericht Düsseldorf, 2008-07-24, 21 S 367/07

21 S 367/07Kantonsgericht24.07.2008

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Düsseldorf — 21 S 367/07 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2008-07-24

Aktenzeichen: 21 S 367/07

ECLI: ECLI:DE:LGD:2008:0724.21S367.07.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 21. Zivilkammer

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das am 06. Juli 2007 verkündete Urteil des Amtsgerichts Düsseldorf – 30 C 432/06 – wird als unzulässig verworfen.

Die Kosten der Berufung werden den Beklagten als Gesamtschuldnern auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagten können die Vollsteckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.