12 O 272/08•Landgericht Düsseldorf, 2008-07-18, 12 O 272/08
Landgericht Düsseldorf, 2008-07-18, 12 O 272/08
12 O 272/08Kantonsgericht18.07.2008
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Düsseldorf — 12 O 272/08 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2008-07-18
Aktenzeichen: 12 O 272/08
ECLI: ECLI:DE:LGD:2008:0718.12O272.08.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 12. Zvilkammer
Tenor
für R e c h t erkannt:
Der Antragsgegnerin wird im Wege der einstweiligen Verfügung, bei Mei-dung eines vom Gericht für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes von bis zu 250.000,- €, ersatzweise Ordnungshaft bis zu 6 Monaten, untersagt,
im geschäftlichen Verkehr zu Zwecken des Wettbewerbs Elektro- oder Elektronikgeräte im Bereich „Medizinprodukte“ in Deutschland zu bewer-ben, anzubieten oder in Verkehr zu bringen, wenn nicht die Antragsgegnerin oder die Hersteller der Geräte nach § 6 Abs. 2 ElektroG bei der Stiftung Elektro-Altgeräte- Register registriert sind.
Die Kosten des Verfahrens trägt die Antragsgegnerin.
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