4a O 45/02•Landgericht Düsseldorf, 2008-07-17, 4a O 45/02
Landgericht Düsseldorf, 2008-07-17, 4a O 45/02
4a O 45/02Kantonsgericht17.07.2008
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Düsseldorf — 4a O 45/02 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2008-07-17
Aktenzeichen: 4a O 45/02
ECLI: ECLI:DE:LGD:2008:0717.4A.O45.02.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4a. Zivilkammer
Tenor
I.
Die klage wird abgewiesen.
II.
Die Kosten des Rechtsstreits werden der Klägerin auferlegt.
III.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von € 12.000,00 vor-läufig vollstreckbar.
Die Sicherheit kann auch durch die unbedingte Bürgschaft einer in der Europäischen Union ansässigen, als Zoll- und Steuerbürgin zugelas-senen Bank oder Sparkasse erbracht werden.
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