Landgericht Düsseldorf, 2008-07-17, 11 O 377/04

11 O 377/04Kantonsgericht17.07.2008

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Düsseldorf — 11 O 377/04 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2008-07-17

Aktenzeichen: 11 O 377/04

ECLI: ECLI:DE:LGD:2008:0717.11O377.04.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 11. Zivilkammer

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Auf die Widerklage wird der Kläger und Widerbeklagte verurteilt, an die Beklagte und Widerklägerin 4.527,25 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 22. 04. 2004 zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Kläger und Widerbeklagten auferlegt.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

Die Sicherheitsleistung kann auch durch selbstschuldnerische Bürgschaft einer großen Bank oder Sparkasse mit Sitz in der Bundesrepublik Deutschland erbracht werden.

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