Landgericht Düsseldorf, 2008-07-16, 19 T 113/08

19 T 113/08Kantonsgericht16.07.2008

Regest

Zur Frage der Eintragung einer Zwangshypothek wegen Ansprüchen einer Wohnungseigentümergemeinschaft gegen einen Miteigentümer bei Forderungen, die ein Vorrecht nach § 10 Abs. 1 Nr. 3 ZVG genießen.

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Düsseldorf — 19 T 113/08 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2008-07-16

Aktenzeichen: 19 T 113/08

ECLI: ECLI:DE:LGD:2008:0716.19T113.08.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 19. Zivilkammer

Normen: § 54 GBO, § 10 Abs. 1 Ziff. 2 ZVG

Leitsätze

Zur Frage der Eintragung einer Zwangshypothek wegen Ansprüchen einer Wohnungseigentümergemeinschaft gegen einen Miteigentümer bei Forderungen, die ein Vorrecht nach § 10 Abs. 1 Nr. 3 ZVG genießen.

Tenor

Der Beschluss des Amtsgerichts Neuss vom 15.04.2008 (Geschäfts-Nr. NE-12777-16) wird auf-gehoben.

Die Sache wird an das Amtsgericht Neuss – Grundbuchamt – zur erneuten Entscheidung über den Antrag auf Eintragung einer Zwangshypothek unter Berücksichtigung der Rechtsauffassung der Kammer zurückverwiesen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.