19 T 113/08•Landgericht Düsseldorf, 2008-07-16, 19 T 113/08
Landgericht Düsseldorf, 2008-07-16, 19 T 113/08
19 T 113/08Kantonsgericht16.07.2008
Regest
Zur Frage der Eintragung einer Zwangshypothek wegen Ansprüchen einer Wohnungseigentümergemeinschaft gegen einen Miteigentümer bei Forderungen, die ein Vorrecht nach § 10 Abs. 1 Nr. 3 ZVG genießen.
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Düsseldorf — 19 T 113/08 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2008-07-16
Aktenzeichen: 19 T 113/08
ECLI: ECLI:DE:LGD:2008:0716.19T113.08.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 19. Zivilkammer
Normen: § 54 GBO, § 10 Abs. 1 Ziff. 2 ZVG
Leitsätze
Zur Frage der Eintragung einer Zwangshypothek wegen Ansprüchen einer Wohnungseigentümergemeinschaft gegen einen Miteigentümer bei Forderungen, die ein Vorrecht nach § 10 Abs. 1 Nr. 3 ZVG genießen.
Tenor
Der Beschluss des Amtsgerichts Neuss vom 15.04.2008 (Geschäfts-Nr. NE-12777-16) wird auf-gehoben.
Die Sache wird an das Amtsgericht Neuss – Grundbuchamt – zur erneuten Entscheidung über den Antrag auf Eintragung einer Zwangshypothek unter Berücksichtigung der Rechtsauffassung der Kammer zurückverwiesen.
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