9 O 233/07•Landgericht Düsseldorf, 2008-07-08, 9 O 233/07
Landgericht Düsseldorf, 2008-07-08, 9 O 233/07
9 O 233/07Kantonsgericht08.07.2008
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Düsseldorf — 9 O 233/07 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2008-07-08
Aktenzeichen: 9 O 233/07
ECLI: ECLI:DE:LGD:2008:0708.9O233.07.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 9. Zivilkammer
Tenor
Der Beklagte zu 1) wird verurteilt, an den Kläger 7.228,08 Euro nebst Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszins-satz seit dem 5.5.2007 zu zahlen.
Die Beklagte zu 2) wird verurteilt, an den Kläger 5.891,26 Euro nebst Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszins-satz seit dem 5.5.2007 zu zahlen, wobei die Beklagten zu 1) und 2) in Höhe dieses Betrages Gesamtschuldner sind.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Gerichtskosten tragen der Kläger zu 37 %, der Beklagte zu 1) zu
30 % und die Beklagten zu 1) und 2) als Gesamtschuldner zu 33 %.
Die außergerichtlichen Kosten des Klägers tragen der Beklagte zu 1) zu 30 % und die Beklagten zu 1) und 2 ) als Gesamtschuldner zu 33 %.
Die außergerichtlichen Kosten des Beklagten zu 1) trägt der Kläger zu 37 %. Im Übrigen trägt jede Partei die ihr entstandenen außergerichtli-chen Kosten selbst.
Dieses Urteil ist für den Kläger gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des insgesamt beizutreibenden Betrages vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des insgesamt beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leisten.
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