Landgericht Düsseldorf, 2008-07-01, 4a O 69/08

4a O 69/08Kantonsgericht01.07.2008

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Düsseldorf — 4a O 69/08 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2008-07-01

Aktenzeichen: 4a O 69/08

ECLI: ECLI:DE:LGD:2008:0701.4A.O69.08.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4a. Zivilkammer

Tenor

I. Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung wird zurückgewiesen.

II. Die Kosten des Verfahrens werden der Antragstellerin auferlegt.

III. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Antragstellerin kann die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 Prozent des aus diesem Urteil zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Antragsgegnerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 Prozent des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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