4b O 129/08•Landgericht Düsseldorf, 2008-06-27, 4b O 129/08
Landgericht Düsseldorf, 2008-06-27, 4b O 129/08
4b O 129/08Kantonsgericht27.06.2008
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Düsseldorf — 4b O 129/08 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2008-06-27
Aktenzeichen: 4b O 129/08
ECLI: ECLI:DE:LGD:2008:0627.4B.O129.08.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4b Zivilkammer
Tenor
I. Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung wird zurückgewiesen.
II. Die Kosten des Rechtsstreits werden der Verfügungsklägerin auferlegt.
III. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
IV. Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 20.000,-- € fest-gesetzt.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.