Landgericht Düsseldorf, 2008-06-27, 4b O 129/08

4b O 129/08Kantonsgericht27.06.2008

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Düsseldorf — 4b O 129/08 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2008-06-27

Aktenzeichen: 4b O 129/08

ECLI: ECLI:DE:LGD:2008:0627.4B.O129.08.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4b Zivilkammer

Tenor

I. Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung wird zurückgewiesen.

II. Die Kosten des Rechtsstreits werden der Verfügungsklägerin auferlegt.

III. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

IV. Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 20.000,-- € fest-gesetzt.

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