Landgericht Düsseldorf, 2008-06-19, 4b O 168/07

4b O 168/07Kantonsgericht19.06.2008

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Düsseldorf — 4b O 168/07 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2008-06-19

Aktenzeichen: 4b O 168/07

ECLI: ECLI:DE:LGD:2008:0619.4B.O168.07.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4b Zivilkammer

Tenor

I.

Die Klage wird abgewiesen.

II.

Die Kosten des Rechtsstreits werden der Klägerin auferlegt.

III.

Das Urteil ist für die Beklagte wegen der Kosten gegen Sicherheits-leistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

IV.

Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 100.000 € festgesetzt.

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