Landgericht Düsseldorf, 2008-06-19, 4b O 130/08

4b O 130/08Kantonsgericht19.06.2008

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Düsseldorf — 4b O 130/08 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2008-06-19

Aktenzeichen: 4b O 130/08

ECLI: ECLI:DE:LGD:2008:0619.4B.O130.08.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4b. Zivilkammer

Tenor

Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung wird zurückgewiesen.

II. Die Kosten des Verfahrens trägt die Verfügungsklägerin.

III. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

IV. Der Streitwert des Verfahrens wird auf 50.000,00 € festgesetzt.

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