Landgericht Düsseldorf, 2008-06-11, 14c O 226/07

14c O 226/07Kantonsgericht11.06.2008

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Düsseldorf — 14c O 226/07 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2008-06-11

Aktenzeichen: 14c O 226/07

ECLI: ECLI:DE:LGD:2008:0611.14C.O226.07.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 14. Zivilkammer

Tenor

I.

Die einstweilige Verfügung der Kammer vom 27.11.2007 wird aufgehoben und der auf ihren Erlass gerichtete Antrag zurückgewiesen.

II.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Verfügungsklägerin.

III.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Verfügungsklägerin wird nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, wenn nicht die Verfügungsbeklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

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