4b O 210/05•Landgericht Düsseldorf, 2008-06-10, 4b O 210/05
Landgericht Düsseldorf, 2008-06-10, 4b O 210/05
4b O 210/05Kantonsgericht10.06.2008
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Düsseldorf — 4b O 210/05 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2008-06-10
Aktenzeichen: 4b O 210/05
ECLI: ECLI:DE:LGD:2008:0610.4B.O210.05.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4b Zivilkammer
Tenor
I. Die Klage wird abgewiesen.
II. Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.
III. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zwangsweise durchzusetzenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
Die Sicherheit kann auch durch die unbedingte, unbefristete und selbstschuldnerische Bürgschaft einer im Geltungsbereich der Bundesrepublik Deutschland als Zoll- oder Steuerbürgin anerkannten Bank oder Sparkasse erbracht werden.
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