Landgericht Düsseldorf, 2008-06-10, 4b O 210/05

4b O 210/05Kantonsgericht10.06.2008

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Düsseldorf — 4b O 210/05 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2008-06-10

Aktenzeichen: 4b O 210/05

ECLI: ECLI:DE:LGD:2008:0610.4B.O210.05.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4b Zivilkammer

Tenor

I. Die Klage wird abgewiesen.

II. Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.

III. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zwangsweise durchzusetzenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

Die Sicherheit kann auch durch die unbedingte, unbefristete und selbstschuldnerische Bürgschaft einer im Geltungsbereich der Bundesrepublik Deutschland als Zoll- oder Steuerbürgin anerkannten Bank oder Sparkasse erbracht werden.

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