7 O 159/07•Landgericht Düsseldorf, 2008-06-03, 7 O 159/07
Landgericht Düsseldorf, 2008-06-03, 7 O 159/07
7 O 159/07Kantonsgericht03.06.2008
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Düsseldorf — 7 O 159/07 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2008-06-03
Aktenzeichen: 7 O 159/07
ECLI: ECLI:DE:LGD:2008:0603.7O159.07.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 7. Zivilkammer
Tenor
Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 75.567,11 € zuzüglich 5% Zinsen über dem jeweiligen Basiszinssatz ab dem 06.12.2006 zu zahlen.
Die Kosten des Verfahrens trägt der Beklagte.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleitung in Höhe von 110% des zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.