22 S 504/07•Landgericht Düsseldorf, 2008-05-30, 22 S 504/07
Landgericht Düsseldorf, 2008-05-30, 22 S 504/07
22 S 504/07Kantonsgericht30.05.2008
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Düsseldorf — 22 S 504/07 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2008-05-30
Aktenzeichen: 22 S 504/07
ECLI: ECLI:DE:LGD:2008:0530.22S504.07.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 22 Zivilkammer
Tenor
Die Berufung des Klägers gegen das am 31. Oktober 2007 verkündete Urteil des Amtsgerichts Düsseldorf – Az.: 22 C 9676/07 – wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Klägerin.
Die Revision wird zugelassen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aus dem Urteil vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
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