1 O 395/07•Landgericht Düsseldorf, 2008-05-28, 1 O 395/07
Landgericht Düsseldorf, 2008-05-28, 1 O 395/07
1 O 395/07Kantonsgericht28.05.2008
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Düsseldorf — 1 O 395/07 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2008-05-28
Aktenzeichen: 1 O 395/07
ECLI: ECLI:DE:LGD:2008:0528.1O395.07.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Zivilkammer
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, an die Kläger den halben Anteil des im Grundbuch des Amtsgerichts X eingetragenen Grundstückes X von X, Blatt X, Gemarkung X, Flur X, Flurstück X, Gebäude- und Freifläche, X, mit einer ursprünglichen Größe von 68,77 Ar mit einer Teilfläche von ca. 3.400 qm gemäß des dem Testament des am 01. November 2003 verstorbenen X beigefügten Lageplans mit den Buchstaben A, B, C, D, E, F, G, H, I nebst allen wesentlichen Bestandteilen und gesetzlichem Zubehör zu je ½ zu übertragen.
Die Beklagte wird verurteilt, die Auflassung des vorerwähnten Grundbesitzes an die Kläger zu je ½ zu bewilligen.
Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleitung in Höhe von 115.000,00 €.
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