4a O 67/07•Landgericht Düsseldorf, 2008-05-27, 4a O 67/07
Landgericht Düsseldorf, 2008-05-27, 4a O 67/07
4a O 67/07Kantonsgericht27.05.2008
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Düsseldorf — 4a O 67/07 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2008-05-27
Aktenzeichen: 4a O 67/07
ECLI: ECLI:DE:LGD:2008:0527.4A.O67.07.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4a. Zivilkammer
Tenor
Die Beklagten werden verurteilt, als Gesamtschuldner an die Klägerin 114.208,62 EUR nebst Zinsen aus 105.262,82 EUR in Höhe von 5 % vom 01.01.2004 bis zum 26.07.2006 und in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 27.07.2006 und weiteren Zinsen aus 8.945,80 EUR in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 19.04.2007 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden der Klägerin zu 52 % und den Beklagten als Gesamtschuldnern zu 48 % auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages. Die Sicherheit kann auch durch eine unwiderrufliche, unbedingte, unbefristete und selbstschuldnerische Bürgschaft einer in der Europäischen Union als Zoll- oder Steuerbürgin anerkannten Bank oder Sparkasse erbracht werden.
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