4a O 287/07•Landgericht Düsseldorf, 2008-05-27, 4a O 287/07
Landgericht Düsseldorf, 2008-05-27, 4a O 287/07
4a O 287/07Kantonsgericht27.05.2008
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Düsseldorf — 4a O 287/07 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2008-05-27
Aktenzeichen: 4a O 287/07
ECLI: ECLI:DE:LGD:2008:0527.4A.O287.07.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4a Zivilkammer
Tenor
I. Die Klage wird abgewiesen.
II. Die Kosten des Rechtsstreits werden der Klägerin auferlegt.
III. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des je-weils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
Die Sicherheitsleistung kann auch durch eine unwiderrufliche, unbedingte, unbefristete und selbstschuldnerische Bürgschaft einer in der Europäischen Union als Zoll- oder Steuerbürgin anerkannten Bank oder Sparkasse erbracht werden.
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