4a O 14/05•Landgericht Düsseldorf, 2008-05-27, 4a O 14/05
Landgericht Düsseldorf, 2008-05-27, 4a O 14/05
4a O 14/05Kantonsgericht27.05.2008
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Düsseldorf — 4a O 14/05 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2008-05-27
Aktenzeichen: 4a O 14/05
ECLI: ECLI:DE:LGD:2008:0527.4A.O14.05.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4a. Zivilkammer
Tenor
I. Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an den Klä-ger 211.354,06 € nebst Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus einem Betrag von 190.099,21 € seit dem 03.02.2005 zu zahlen.
II. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
III. Die Kosten des Rechtsstreits werden zu 44 % den Beklagten als Gesamtschuldnern, zu 56 % dem Kläger auferlegt.
IV. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des je-weils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
Die Sicherheitsleistung kann auch durch eine unwiderrufliche, unbedingte, unbefristete und selbstschuldnerische Bürgschaft einer in der Europäischen Union als Zoll- oder Steuerbürgin anerkannten Bank oder Sparkasse erbracht werden.
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