Landgericht Düsseldorf, 2008-05-27, 4a O 14/05

4a O 14/05Kantonsgericht27.05.2008

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Düsseldorf — 4a O 14/05 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2008-05-27

Aktenzeichen: 4a O 14/05

ECLI: ECLI:DE:LGD:2008:0527.4A.O14.05.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4a. Zivilkammer

Tenor

I. Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an den Klä-ger 211.354,06 € nebst Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus einem Betrag von 190.099,21 € seit dem 03.02.2005 zu zahlen.

II. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

III. Die Kosten des Rechtsstreits werden zu 44 % den Beklagten als Gesamtschuldnern, zu 56 % dem Kläger auferlegt.

IV. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des je-weils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

Die Sicherheitsleistung kann auch durch eine unwiderrufliche, unbedingte, unbefristete und selbstschuldnerische Bürgschaft einer in der Europäischen Union als Zoll- oder Steuerbürgin anerkannten Bank oder Sparkasse erbracht werden.

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